Allgemeine Geschäftsbedingungen

Camper Vinn LTD – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmendaten
Rechtlicher Name: Camper Vinn LTD
Handelsregisternummer: 16057321
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 512879278
Eingetragene Geschäftsadresse: Unit 1D, South March, Daventry, NN11 4PH
E-Mail: info@campervinn.uk
Telefon: +44 7777 702506
Website: www.campervinn.uk

1. Geltungsbereich und Annahme

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Angebote, Bestellungen, Umbauarbeiten und damit verbundenen Dienstleistungen, die von Camper Vinn LTD ("wir", "uns") dem Kunden ("Sie", "Ihr") zur Verfügung gestellt werden. Durch die Annahme eines Angebots, die Zahlung einer Anzahlung, die Unterzeichnung eines Umbauvertrags oder einer Spezifikation oder die Übergabe Ihres Fahrzeugs an uns stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

2. Definitionen

  • „Fahrzeug“ bezeichnet den Transporter oder das Basisfahrzeug, das Sie für den Umbau bereitstellen (oder das wir, falls vereinbart, liefern).
  • „Umbau“ bezeichnet die Bau-, Installations- und/oder Modifikationsarbeiten, die wir durchführen, um ein Wohnmobil zu schaffen.
  • „Spezifikation“ bezeichnet den vereinbarten schriftlichen Leistungsumfang, die Einschlüsse, Ausschlüsse, Zeichnungen und die Komponentenliste.
  • „Änderung“ bezeichnet jede Änderung der Spezifikation nach der Annahme, einschließlich Upgrades, Ersetzungen oder zusätzlicher Arbeiten.

3. Angebote und Bestellungen

3.1 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und basieren auf der Spezifikation und den zum Zeitpunkt verfügbaren Informationen.

3.2 Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annehmen und/oder die erforderliche Anzahlung leisten.

3.3 Wir können einen Auftrag ablehnen oder die Arbeit unterbrechen, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass das Fahrzeug unsicher oder ungeeignet ist oder wenn erforderliche Informationen/Genehmigungen nicht bereitgestellt werden.

4. Preise, Anzahlungen und Zahlungen

4.1 Preise

  • Die Preise sind in GBP (£) angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (wie im Angebot angegeben).
  • Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise exklusive: Basisfahrzeuglieferung, Finanzierung, Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff, Maut, Reisekosten und Inspektionen/Zertifizierungen durch Dritte.

4.2 Anzahlung

  • Eine Anzahlung von 25 % ist erforderlich, um einen Bauplatz zu sichern und Teile zu bestellen.
  • Anzahlungen können nicht erstattungsfähig sein, wenn wir kundenspezifische oder nicht rückgabefähige Artikel bestellt haben oder wenn die Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem Startdatum erfolgt (siehe Abschnitt 11).

4.3 Ratenzahlungen / Schlusszahlung

  • Ratenzahlungen (falls zutreffend) werden in Ihrem Angebot/Ihrer Rechnung festgelegt und sind zu den angegebenen Terminen fällig.
  • Die Schlusszahlung ist vor der Abholung/Freigabe des Fahrzeugs fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4.4 Zahlungsverzug

  • Wir können die Arbeit unterbrechen, die Übergabe verzögern und/oder angemessene Lager-/Verwaltungsgebühren erheben, wenn Zahlungen überfällig sind.
  • Wir können Verzugszinsen und Inkassokosten gemäß den anwendbaren britischen Gesetzen für Geschäftskunden erheben, sofern relevant.

5. Zeitpläne und Verzögerungen

5.1 Alle angegebenen Termine sind nur Schätzungen und hängen von der Verfügbarkeit von Teilen, Lieferzeiten von Lieferanten, Dienstleistungen Dritter und dem Zustand Ihres Fahrzeugs ab.

5.2 Wesentliche Änderungen der Zeitpläne werden wir Ihnen mitteilen. Wir sind nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Faktoren außerhalb unserer angemessenen Kontrolle verursacht werden, einschließlich Lieferantenverzögerungen, Kurierverzögerungen, extremem Wetter oder vom Kunden gewünschten Änderungen.

6. Spezifikation, Änderungen und Abweichungen

6.1 Der Umbau wird gemäß der vereinbarten Spezifikation durchgeführt. Jede gewünschte Änderung muss schriftlich bestätigt werden.

6.2 Änderungen können den Preis und den Fertigstellungstermin beeinflussen. Wir werden, wo praktikabel, ein schriftliches Änderungsangebot unterbreiten. Arbeiten an Änderungen können zusätzliche Anzahlungen oder Ratenzahlungen erfordern.

6.3 Wenn eine bestimmte Komponente nicht verfügbar ist, schlagen wir Alternativen von ähnlicher Qualität/Passform/Funktion vor. Wenn keine angemessene Alternative akzeptabel ist, können wir diesen Artikel aus dem Leistungsumfang entfernen und den Preis entsprechend anpassen.

7. Fahrzeugzustand, Eignung und Kundenpflichten

7.1 Zustand des Basisfahrzeugs

  • Sie sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig und strukturell für den Umbau geeignet ist.
  • Versteckte Mängel (z. B. Rost, frühere Reparaturen, Undichtigkeiten, elektrische Fehler) können erst nach Arbeitsbeginn offensichtlich werden.
  • Sollten zusätzliche Abhilfemaßnahmen erforderlich sein, werden wir Sie informieren und dies als Änderung behandeln.

7.2 Lieferung und Abholung

  • Sie müssen das Fahrzeug zu den vereinbarten Zeiten liefern und abholen und sicherstellen, dass es ausreichend Kraftstoff und Schlüssel enthält.
  • Entfernen Sie persönliche Gegenstände vor der Lieferung. Wir sind nicht verantwortlich für Verlust/Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug verbleiben.

7.3 Informationen und Genehmigungen

  • Sie müssen genaue Informationen (z. B. Nutzlastgrenzen, Verwendungszweck, elektrische Anforderungen) bereitstellen und Designentscheidungen genehmigen, wo dies angefordert wird.
  • Verzögerungen, die durch verspätete Genehmigungen oder unvollständige Informationen verursacht werden, können Zeitpläne und Kosten beeinflussen.

8. Inspektion, Abnahme und Nachbesserung

8.1 Ihnen wird bei der Übergabe die Möglichkeit gegeben, den Umbau zu inspizieren. Alle sichtbaren Probleme sollten bei der Übergabe oder innerhalb von 3 Tagen (der "Nachbesserungsfrist") gemeldet werden.

8.2 Wir werden berechtigte Nachbesserungen innerhalb einer angemessenen Frist beheben, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Teilen und der Werkstattplanung.

8.3 Kleinere kosmetische Unvollkommenheiten können bei handgefertigten Umbauten auftreten und sind nicht unbedingt Mängel, vorausgesetzt, die Funktionalität und die vereinbarten Qualitätsstandards werden erfüllt.

9. Garantien und Gewährleistungen

9.1 Gewährleistung der Arbeitsleistung

  • Wir gewährleisten unsere Arbeitsleistung für 12 Monate ab Übergabe und decken Mängel ab, die durch unsere Installation/Arbeitsleistung verursacht wurden.
  • Dies deckt keinen normalen Verschleiß, Missbrauch, Unfallschäden, Wassereintritt durch kundenseitige Modifikationen oder Arbeiten Dritter ab.

9.2 Herstellergarantien

  • Geräte und Komponenten können Herstellergarantien tragen (z. B. Heizungen, Kühlschränke, Elektrik). Ansprüche können eine Herstellerbeurteilung erfordern.
  • Wir stellen die Dokumentation zur Verfügung, wo sie verfügbar ist; die Registrierung von Garantien kann in Ihrer Verantwortung liegen.

9.3 Ausschlüsse

  • Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Fahrzeug ohne unsere schriftliche Zustimmung von Ihnen oder einem Dritten verändert wurde oder wenn empfohlene Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden.
  • Dichtungen, bewegliche Teile, Scharniere, Verschlüsse und Polster unterliegen normalem Verschleiß und können eine regelmäßige Einstellung/Wartung erfordern.

9.4 Sicherheitskritische Systeme

  • Wenn Sie ein Problem mit Gas, Elektrik oder struktureller Sicherheit vermuten, stellen Sie die Nutzung des betroffenen Systems sofort ein und kontaktieren Sie uns.

10. Sicherheit, Compliance und Nutzung

10.1 Der Umbau ist für Freizeitzwecke konzipiert. Sie sind verantwortlich für die sichere Nutzung des Fahrzeugs und innerhalb seiner gesetzlichen Grenzen (Nutzlast, Sitzplätze, Gurte, Reifen und TÜV-Anforderungen).

10.2 Alle Zertifizierungen/Inspektionen (z.B. Gas-Sicherheitsprüfungen, elektrische Prüfungen) werden nur dann erbracht, wenn sie explizit in der Spezifikation enthalten sind.

10.3 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Versicherung und (wo erforderlich) die DVLA über Fahrzeugmodifikationen zu informieren und die fortlaufende Einhaltung sicherzustellen.

11. Stornierung, Verschiebung und Rückerstattungen

11.1 Stornierung durch den Kunden

  • Wenn Sie nach der Annahme stornieren, bleiben Sie für bereits erbrachte Leistungen, bestellte Teile und nicht rücksendbare Artikel haftbar.
  • Anzahlungsrückerstattungen (falls zutreffend) werden nach Abzug der entstandenen Kosten ermittelt. Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine Aufschlüsselung zur Verfügung.

11.2 Verschiebungen

  • Wenn Sie die Verschiebung eines bestätigten Bauplatzes beantragen, können wir angemessene Verwaltungskosten und eventuelle Lieferantenkosten in Rechnung stellen, und ein neuer Platz unterliegt der Verfügbarkeit.

11.3 Unsere Stornierung

  • Wir können stornieren, wenn das Fahrzeug unsicher/ungeeignet ist, wenn Sie fällige Beträge nicht bezahlen oder wenn Sie diese Bedingungen verletzen. In solchen Fällen bleiben Sie für die bis dato entstandenen Kosten haftbar.

12. Lagerung, Pfandrecht und nicht abgeholte Fahrzeuge

12.1 Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abgeholt, können wir nach angemessener Ankündigung Lagergebühren von 30 £ pro Tag berechnen.

12.2 Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug (ein Pfandrecht) zurückzuhalten, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.

12.3 Bleibt das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum unaufgefordert, können wir nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung Maßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen zur Kostendeckung ergreifen, einschließlich des Verkaufs des Fahrzeugs.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung aus, die durch Fahrlässigkeit, Betrug oder eine andere Haftung verursacht wurden, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

13.2 Vorbehaltlich 13.1 ist unsere Gesamthaftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Umbau ergibt, auf den Gesamtbetrag begrenzt, den Sie für die Umbauarbeiten gezahlt haben, die zum Anspruch Anlass geben.

13.3 Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall oder verpassten Reisen/Urlauben.

13.4 Für Geschäftskunden können, wo gesetzlich zulässig, abweichende Grenzen/Ausschlüsse gelten, die schriftlich festgehalten werden.

14. Schäden, Versicherung und Risiko

14.1 Während sich Ihr Fahrzeug in unserem Gewahrsam befindet, werden wir angemessene Sorgfalt walten lassen. Sie sollten Ihre eigene Fahrzeugversicherung aufrechterhalten, sofern Ihr Versicherer nichts anderes rät.

14.2 Sofern nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht, sind wir nicht verantwortlich für Schäden, die aus bereits bestehenden Zuständen, versteckter Korrosion oder Herstellerfehlern entstehen.

14.3 Im Falle eines Vorfalls werden wir angemessen mit Versicherungsverfahren kooperieren und relevante Dokumente zur Verfügung stellen.

15. Eigentumsvorbehalt

15.1 Das Eigentum an von uns gelieferten Teilen/Materialien geht erst dann auf Sie über, wenn wir die vollständige Zahlung aller fälligen Beträge erhalten haben. Bis dahin behalten wir das Eigentum an solchen Gegenständen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Geistiges Eigentum und Marketing

16.1 Designs, Zeichnungen, Vorlagen und Bauweisen bleiben unser geistiges Eigentum, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

16.2 Wir dürfen Fotos/Videos des Umbaus zur Qualitätskontrolle und zu Marketingzwecken aufnehmen. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Fahrzeug im Marketing verwendet wird, benachrichtigen Sie uns bitte vor Arbeitsbeginn schriftlich.

17. Datenschutz und Privatsphäre

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden britischen Datenschutzgesetzen. Wir verwenden Ihre Daten zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Kommunikation über Ihre Bestellung und zur Erfüllung gesetzlicher/buchhalterischer Pflichten. Unsere Datenschutzerklärung ist auf unserer Website oder auf Anfrage erhältlich.

18. Beschwerden

Wenn Sie mit unserem Service unzufrieden sind, folgen Sie bitte unserem Beschwerdeverfahren (auf Anfrage erhältlich). Wir bemühen uns, Beschwerden innerhalb von 2 Werktagen zu bestätigen und innerhalb angemessener Fristen zu lösen.

19. Streitbeilegung

Wir fördern eine frühzeitige, informelle Lösung. Kann ein Streit nicht beigelegt werden, können die Parteien vor gerichtlichen Verfahren eine Mediation in Betracht ziehen. Nichts hindert eine Partei daran, erforderlichenfalls dringenden einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

20. Allgemeines

20.1 Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen stellen zusammen mit dem Angebot, den Rechnungen und der vereinbarten Spezifikation die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

20.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung für nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

20.3 Abtretung
Sie dürfen Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragen. Wir können unsere Rechte abtreten, wenn dies Ihre Rechte nicht wesentlich beeinträchtigt.

20.4 Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales, und die Gerichte von England und Wales haben die ausschließliche Zuständigkeit, vorbehaltlich zwingender Verbraucherrechte.